Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe

Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für die Nutzung der Plattform „myBGL”

Die Verbandsarbeit des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsorganisationen ist auf die strikte Beachtung und Einhaltung der geltenden kartellrechtlichen Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene ausgerichtet. myBGL ist eine Kollaborations-, Kommunikations- und Informationsplattform, durch die die Zusammenarbeit und der Austausch im Verbandsnetzwerk gefördert (Social Networking) und über die den verschiedenen Nutzergruppen Verbandsinformationen zur Verfügung gestellt werden.

Der Informations- und Erfahrungsaustausch auf myBGL dient nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheiten für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern.

myBGL-Administratoren und myBGL-Nutzer haben dafür zu sorgen, dass es auf myBGL nicht zu kartellrechtswidrigen Absprachen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen kommt. Die myBGL-Administratoren der jeweiligen Sektion und Gruppe werden, soweit ihnen kartellrechtswidrige Verhaltensweisen auf myBGL bekannt werden, diese mit den ihn zur Verfügung stehenden Mitteln unterbinden und bei Nichtbeachtung der kartellrechtlichen Maßstäbe entsprechende Beiträge auf myBGL löschen. Die myBGL-Nutzer haben die wiedergegebenen Verhaltensmaßstäbe als Orientierungsrahmen zu beachten.

Was myBGL-Nutzer nicht dürfen:

Kartellrechtlich verboten sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im Rahmen der Nutzung von myBGL für den Informations- und Erfahrungsaustausch, dürfen sich die myBGL-Nutzer deshalb u.a. nicht über folgende Punkte austauschen:

  • Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftiges Marktverhalten, einschließlich individueller Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, Rabatte, Gutschriften und Kreditbedingungen,
  • konkrete Transport-, Herstellungs- oder Absatzkosten, konkrete Methoden der Kostenberechnung, Unternehmenszahlen zu Betriebskosten, Dienstleistungen/Produktion, etc.,
  • Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen (nach Preisen, nach Kunden, nach Quoten, Gebieten),
  • Abstimmungen über anzubietende Leistungen/Sortimente, Teilnahme an Ausschreibungen,
  • Absprachen über die Teilnahme/Nichtteilnahme an Handelspraktiken (z.B. konkrete Vereinbarungen unter myBGL-Nutzern, am Palettenpool zukünftig nicht mehr teilzunehmen, um damit andere myBGL-Nutzer ebenfalls zum Ausstieg zu veranlassen oder bei Kunden Preiserhöhungen für das Palettenhandling durchzusetzen. Erlaubt ist aber die allgemeine Aussprache über objektive Vor- und Nachteile des Palettenpools und die damit für die myBGL-Nutzer verbundenen Kosten, soweit hierdurch den myBGL-Nutzern kein bestimmtes Verhalten nahegelegt wird),
  • Beziehungen und Vertragskonditionen mit einzelnen Kunden, Subunternehmern oder Lieferanten, Begrenzungen der Marktversorgung mit einer Dienstleistung oder einem Produkt (z. B. die Absprache, bestimmte Transporte nicht oder nur in geringem Umfang anzubieten),
  • Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Subunternehmern,
  • geplanten Vorhaben einzelner myBGL-Nutzer in Bezug auf Technologie, Investition, Design, Dienstleistungen/Produktion sowie Vertrieb oder Marketing für bestimmte Dienstleistungen/Produkte.

Stand: 1.11.2019